Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Naturschutzgebiet Karwendel“ liegt als größtes Schutzgebiet (543 km²) im Zentrum des Naturparks Karwendel. Der Naturraum umfasst mehrere bekannte Täler, wie das Karwendel- oder Rißtal mit Nebentälern (Vomperloch, Halltal etc.) Das Gebiet wird in den Tallagen von einem großen Waldreichtum geprägt, an den steileren Bergflanken dominieren Schutt- und Latschenfelder. Zudem bilden unberührte Nebentäler mit ungestörter Bachdynamik, Klammen und Wasserfällen abschnittsweise enge Schluchten mit Schluchtwäldern.
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Genehmigung Erforderlich
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten