Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel auf Rügen ist ein wichtiger Teil der Nordrügener Boddenkette. Es schützt seltene Lebensräume, eine reiche Fischfauna sowie vielfältige Brut- und Rastvögel.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel auf Rügen bewahrt einen charakteristischen und repräsentativen Ausschnitt der Nordrügener Boddenkette. Dieses Schutzgebiet ist von großer Bedeutung für den Erhalt zahlreicher seltener und bedrohter Biotoptypen. Es dient als essentieller Lebensraum für eine reiche Fischfauna und bietet vielfältigen Brut- und Rastvögeln einen wichtigen Rückzugsort. Als Teil des FFH-Gebiets Nordrügensche Boddenlandschaft und des Vogelschutzgebiets Binnenbodden von Rügen steht das Gebiet unter europäischem Schutz. Dies gewährleistet den langfristigen Erhalt seiner einzigartigen Naturwerte und seine wichtige Rolle für die Biodiversität in der Küstenlandschaft Rügens.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

an den Ufern des Naturschutzgebietes an- oder abzulegen

dtp_watercraftsmotorized_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

an den Ufern des Naturschutzgebietes an- oder abzulegen

dtp_windsurfing_forbidden_regular

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Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

an den Ufern des Naturschutzgebietes an- oder abzulegen

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Angeln ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

von Land aus oder innerhalb der Röhrichtbereiche, von der Insel Beuchel und im Abstand von bis zu 500 Meter; südlich einer von Zessin nach Jabelitz verlaufenden Linie; vom 1. März bis zum 30. Juni innerhalb der 100 Meter-Zone vom wasserseitigen Röhrichtrand

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Baden ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Fotografieren/Filmen ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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