Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten, dass ehemalige Steinbruchgelände zu betreten; die Bermen (Absätze in der Felswand) oder Steilwände zu betreten oder zu beklettern.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten, dass ehemalige Steinbruchgelände zu betreten; die Bermen (Absätze in der Felswand) oder Steilwände zu betreten oder zu beklettern.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
ausgenommen Krankenfahrstühle
Ausgewiesene Wege/Plätze
erlaubt, wenn es keine Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere verursacht