vom 15. März bis 15. Juli
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Für das Traufgebiet der Hohen Schwabenalb repräsentativer Hangabschnitt mit Mergelrutschhalden, Felsbildungen, reliktischen Pflanzengesellschaften und wertvollen Waldgesellschaften; als Lebensraum für eine Vielzahl seltener, überwiegend alpigener, z. T. stark gefährdeter Pflanzenarten, sowie seltener Tierarten; mit teilweise nicht genutzten, oft nur extensiv bewirtschafteten, reich strukturierten Wäldern und reliktischen Wildgrasfluren. Europaweit bedeutende Fundstätten von Siedlungsresten aus der Stein- und Bronzezeit.
vom 15. März bis 15. Juli
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren oder zu reiten.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: Luftfahrzeuge und Flugmodelle aller Art oder Schiffsmodelle zu betreiben