Ausgewiesene Wege/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung der wertvollen Aggertalhöhlen, die sich in den Kalkschieferablagerungen im Untergrund befinden, zur Erhaltung wertvoller, naturnaher Buchen-Altholzbestände mit höhlenartigen Gesteinsbiotopen und zur Entwicklung der Fichtenbestände zu bodenständigen Laubholzbeständen mit geringer Nadelholzbeimischung.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze