Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung eines Stillgewässers mit gut ausgebildeten Unterwasser-Schwimmpflanzen- und Röhrichtzonen sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung angrenzender Verlandungszonen mit Auenwaldkomplex. Das Gebiet ist als Rast- und Brutplatz für seltene und gefährdete Wasservogelarten und als Lebensraum für Amphibien zu sichern.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze