Ausgewiesene Wege/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von Trockenrasen-Vorkommen, spontanen Gebüschen und Wiederbesiedlungsvegetation auf Steinbruchlebensräumen, von wildlebenden Tierarten, insbesondere von Fledermäusen, Faltern, Spinnen, Amphibien und Reptilien sowie zur Sicherung des devonischen Korallenriffs und des „schwarzen Bergischen Marmors“ im ehemaligen Dolomitsteinbruch.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze