Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten die an verschiedenen Stadien der Waldsukzession gebunden sind und durch die alt hergebrachte regionaltypische und einzigartige Nutzung als großflächiger Niederwald entstanden sind (Zone I). Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von Laubwaldlebensräumen durch Rückführung der Bestände in eine niederwaldartige Nutzung nach vorheriger Prüfung der Regenerationsfähigkeit (Zone II).
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze