Ausgewiesene Wege/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von wärmeliebender Pioniervegetation auf Steinhalden sowie wildlebenden Tierarten, insbesondere Amphibien, Reptilien und Insekten sowie eines unverbauten Mittelgebirgsquellbaches mit begleitendem Erlen- und Erlenbruchwald.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze