Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung artenreicher Borstgrasrasen sowie von mit Gehölzstrukturen durchsetzten Magerwiesen und -weiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna unter Einbeziehung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen. Das Naturschutzgebiet beinhaltet Lebensräume, die im Sinne des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schützen sind.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze