Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines im Landschaftsraum seltenen Hangquellmoores mit gefährdeten Pflanzenarten und den angrenzenden Waldbereichen als Pufferzone. Zur Zone I des Naturschutzgebietes gehört das Hangquellmoor, bei dem es sich um einen wertvollen Lebensraum und Biotop nach § 62 LG bzw. nach der FFH-Richtlinie der EU handelt. Zur Zone II des Naturschutzgebietes gehört das zusammenhängende Waldgebiet „Kattenbusch“. Es weist ein hohes Entwicklungspotenzial auf und dient als Erweiterungsfläche und Umgebungsschutz für die ökologisch besonders wertvolle Fläche der Zone I.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze