Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung einer Talaue mit natürlichen und naturnahen Bach,- Auen- und Auwaldlebensräumen einschließlich Bachufergehölze und Staudenfluren.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze