Ausgewiesene Wege/Plätze
Es ist verboten, das Gebiet, ausgenommen auf dem Wanderweg des Kaltehofer Hinterdeichs, zu betreten.
Das Naturschutzgebiet Holzhafen ist ein Hafenbecken im Süden der Billwerder Bucht mit einer Größe von ca. 80 ha. Es stellt mit seinen ausgedehnten, tidebeeinflussten Wasser- und Wattflächen neben dem Mühlenberger Loch das wichtigste Rastgebiet für Zugvogelarten wie Löffelente, Krickente und Brandgans in Hamburg dar.
Teil des Schutzgebiets ist auch ein tidebeeinflusster Uferbereich, der 2008 durch eine Rückdeichung als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme hergerichtet wurde und den Holzhafen um ca. 20 ha nach Süden erweitert. Diese Fläche weist ein spezialisiertes, an die Dynamik der Gezeiten angepasstes Arteninventar auf. Hier finden sich Pflanzenarten wie Lanzettblättriger Froschlöffel, Spreizblättriges Greiskraut oder der Schierlings-Wasserfenchel, die in Hamburg vom Aussterben bedroht sind. Der Holzhafen hat außerdem eine wichtige Funktion als Nahrungs-, Laich- und Aufwuchsgebiet für Fische.
| Ort | Deutschland - Hamburg |
| Webseite | https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/naturschutzgebiete/nsg-holzhafen-173162 |
| Fläche | 76,12ha |
| Gründungsjahr | 2013 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 702d5134-c009-4df7-9826-00c568de9da4 |
| Name und Abteilung |
Freie und Hansestadt Hamburg; Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft;
Naturschutz; Management der Hamburger Naturschutzgebiete, Biotopverbund |
| Webseite | https://www.hamburg.de/naturschutz/ |
| Anschrift |
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg Deutschland |
Fauna
Löffelente
Fauna
Krickente
Fauna
Brandgans
Habitat
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
Flora
Spreizblättriges Greiskraut
Flora
Schierlings-Pferdesaat
Ausgewiesene Wege/Plätze
Es ist verboten, das Gebiet, ausgenommen auf dem Wanderweg des Kaltehofer Hinterdeichs, zu betreten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Nur innerhalb des bestehenden Fahrrinnenbereichs (schraffiertes Gebiet in Karte), maximale Geschwindigkeit: 8 Knoten
Verordnung über das Naturschutzgebiet Holzhafen
19. März 2013