Hummelsbütteler Moore

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Unweit des schon seit 1979 bestehenden Naturschutzgebietes Raakmoor im Nordwesten Hamburgs befindet sich seit Januar 2008 das NSG Hummelsbütteler Moore. Wie im Namen enthalten, handelt es sich hier um Feuchtgebiete, die letzte Reste einer ehemals weit ausgedehnten Moorlandschaft darstellen. In dem 60ha großen Gebiet fließt die Susebek. Das Auge des Betrachters wird leider durch zwei angrenzende Müllhalden aus den 60er Jahren getrübt. Regelmäßige Messungen sollen eventuelle Schadstoffaustritte kontrollieren. In Zukunft sollen etliche Teile des Naturschutzgebietes in ihrer Entwicklung noch naturnäher gestaltet werden. Renaturierungsmaßnahmen sind nicht allein durch eine Erhöhung des Oberflächenwassers getan.

Beschreibung

Prägend für das Landschaftsbild sind die nährstoffarmen Standorte mit ihren Birkenbruchwäldern. Die z. T. abgestorben Birken deuten nicht auf den schlechten Zustand des Baumbestandes, als vielmehr auf den moortypischen hohen Grundwasserspiegel hin. Der reizvolle Anblick wird durch feuchte Moorwiesen und ihren kräftigen Beständen von Beinbrechlilie ergänzt. Spaziergänger*innen werden leicht auf Torfmoose, Moosbeere, Glockenheide und die im Frühjahr von weither sichtbaren Wollgräser aufmerksam. Ihre Blütenstände bestehen aus vielblütigen Ährchen. Die langen Blütenhüllfäden der Früchte bilden den bezeichnenden weißen Wollschopf. Diese „Wattebäusche“ zeigen die Pflanzen also nicht, wie landläufig oft angenommen wird, in ihrem blühenden, sondern im bereits fruchtenden Zustand. Im den Hummelsbüttler Mooren kommen auch Sumpfblutauge, Schildehrenpreis und Lungenenzian vor. Das Naturschutzgebiet Hummelsbütteler Moore soll dazu beitragen, die beheimateten Lebensgemeinschaften als Ganzes und als Lebensraum für gefährdete und selten gewordene Tierarten zu erhalten. Als Beispiel sind der zur Laichzeit blau gefärbte Moorfrosch oder auch die Waldeidechse zu nennen. Moorfrösche sind auf permanent vernässte Biotope angewiesen und leiden unter der in der Vergangenheit gepflegten großräumigen Trockenlegung von Feuchtgebieten. Guckt man genauer hin, so erkennt der stille Wanderer die Schwarze und Blutrote Heidelibelle.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Schutzzwecke

Flora

Rundblättriger Sonnentau

Flora

Lungen-Enzian

deceased

Flora

Scheidiges Wollgras

landscape

Habitat

Übergangs- und Schwingrasenmoore

deceased

Flora

Torf-Fingerwurz

owl

Fauna

Moorfrosch

deceased

Flora

Moor-Ährenlilie

owl

Fauna

Blutrote Heidelibelle

owl

Fauna

Schwarze Heidelibelle

owl

Fauna

Vierfleck

deceased

Flora

Kleiner Klappertopf

owl

Fauna

Waldeidechse

owl

Fauna

Grasfrosch

deceased

Flora

Schmalblättriges Wollgras

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Reiten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_goingtothetoilet_forbidden_regular

Toilettengang ist verboten

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt

Auf dem öffentlichen Weg "Rehagen" ist die Pflicht zum Führen an kurzer Leine aufgehoben.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

dtp_collectingmineralsfossils_forbidden_regular

Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

dtp_fishing_forbidden_regular

Angeln ist verboten

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten

dtp_bathinganimals_forbidden_regular

Baden von Tieren ist verboten

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