Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung der ehemals als Niederwald genutzten Moorwälder und der teilweise gut erhaltenen Hangquellmoore mit zahlreichen bedrohten Pflanzenarten sowie von Quellbereichen, strukturierten Bachläufen, Nass- und Feuchtgrünland sowie artenreichen Kalk-Standorten und für Fledermäuse wertvollen Höhlensystemen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze