NSG Laubwald mit Quellrinnen suedlich Schloss Homb

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Sicherung von Hang- Laubwaldbeständen mit Quellrinnen, kleinflächigem Kalkstein-/Kalkboden –Vorkommen, Feuchtgrünland und Kerbsiefen.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular
Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten