Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgt zu folgendem Zweck • Erhalt eines Grünland-Brache-Gewässerkomplexes mit seiner für eine Grünlandbrache des Bergischen Landes charakteristischen Morphologie (bereits schwach reliefiertes Sohlental) und typischen Strukturelementen • Erhalt und Entwicklung der standörtlich differenzierten Grünlandvegetation, insbesondere des Naß- und Feuchtgrünlandes • Sicherung und Entwicklung der vorhandenen Biotopfunktion als lineares Vernetzungselemente im Biotopverbund Wipperquellenbereiche/Wipperbach und Wipperaue/Wupper
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze