Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Optimierung eines Bachtales mit Feuchtgrünland und Feuchtbrachen sowie zur Sicherung und Entwicklung eines Fließgewässersystems mit naturnahen Quellsiefen und einem überwiegend unverbauten Wiesenbach. Die angrenzenden Laubwaldbestände sind zu sichern und zu entwickeln.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze