Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzanweisung erfolgt zur Erhaltung und Förderung eines naturnahen Talraumes mit vielfältigen Nass- und Feuchtbiotopen, insbesondere eines naturnahen Bauchlaufes mit Erlen-Eschen-Saum, Pestwurz-Fluren, artenreichen Hochstauden-Fluren sowie extensiv bewirtschafteten Feuchtwiesen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze