Die Schutzausweisung erfolgt zum Erhalt und zur Entwicklung eines auch kulturhistorisch bedeutenden strukturreichen Landschaftskomplexes mit Magerwiesen, niederwaldartigen Laubholzbeständen, einem aufgelassenen Steinbruch sowie naturnahen Bachläufen und Quellbereichen als regional bedeutende, typische Vernetzungsräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze