Die Schutzausweisung erfolgt zum Erhalt und zur Entwicklung eines Landschaftskomplexes mit ausgedehnten Laubwaldbeständen in vielfältigen Altersstrukturen, mit regionaltypischen Magerwiesen, mit Quellbächen und Quellen als regional bedeutende, typische Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze