Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Optimierung eines strukturreichen, mageren Grünlandkomplexes mit Übergängen zum Borstgrasrasen als Lebensraum (Trittstein) für konkurrenzschwache Pflanzenarten des Magergrünlandes.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze