Ausgewiesene Wege/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von spontanen Gebüschen und Wiederbesiedlungsvegetation auf Steinbruch- Lebensräumen (aufgeschlossen sind Sand- und Schluffsteine der Selscheider Schichten).
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze