Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von wertvollen Laubwaldbeständen in einem ehemaligen Kalk-Steinbruchgebiet, zur Bewahrung und Entwicklung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze