Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Optimierung eines alten, nicht mehr im Abbau befindlichen Grauwackesteinbruches und zum Schutz und zur Pflege des Abgrabungsgewässers als Lebensraum von Reptilien und Amphibien.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze