Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Optimierung eines alten, nicht mehr im Abbau befindlichen Grauwackesteinbruchs, der durch einen großen Strukturreichtum gekennzeichnet ist. Die vegetationsarmen Geröllflächen und Felswände und die artenreichen Mager-, Pionier-, Ruderal- und Sukzessionsgesellschaften sind unter Einbeziehung der randlichen Gehölzstrukturen zu pflegen und zu entwickeln.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze