Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Optimierung eines alten, nicht mehr im Abbau befindlichen Grauwackesteinbruches mit Stillgewässer, der durch ein luftfeuchtes Kleinklima mit ausgeprägter Kryptogamenflora gekennzeichnet ist sowie der angrenzenden Niederwälder und Fettwiesen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze