Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung des offenen Mittelgebirgstals und seiner Seitenarme mit Feucht- und Nassweiden, Grünlandbrachen und örtlichen Gehölzstrukturen sowie zur ökologischen Optimierung durch Entwicklung und Pflege nährstoffarmer Grünlandgesellschaften, in Teilbereichen Überlassung der natürlichen Sukzession.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze