Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Bach- und Auenlebensräume mit Erlenauwäldern und Nassgrünlandbrachen. Eine erhebliche Bedeutung hat das Gebiet als Trittstein für den Biotopverbund nicht nur innerhalb des Bergischen Landes sondern im Rahmen der Festsetzung als Natura 2000-Schutzgebiet auch europaweit.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze