NSG Zwillbrocker Venn

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Zwillbrocker Venn schützt eine vielfältige Landschaft aus Mooren, Heiden, Wäldern und Gewässern. Es ist ein wichtiger Lebensraum für den Kammmolch sowie zahlreiche seltene Vogelarten wie Kranich, Rosaflamingo und Schwarzkopfmöwe.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Zwillbrocker Venn ist eine faszinierende Landschaft aus Wald, Moor, Feuchtwiesen und Gewässern an der Grenze zu den Niederlanden. Es bewahrt und fördert den Erhaltungszustand seltener natürlicher Lebensräume und zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Hier finden Sie dystrophe Seen und Teiche, feuchte und trockene Heiden sowie verschiedene Moortypen wie Hochmoore, Übergangs- und Schwingrasenmoore und Torfmoor-Schlenken. Auch alte bodensaure Eichenwälder und Moorwälder prägen das Bild. Das Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für den Kammmolch. Vogelliebhaber können eine Vielzahl von Arten beobachten, darunter Kranich, Rosaflamingo, Schwarzkopfmöwe, Heidelerche, Blaukehlchen, Kampfläufer, Goldregenpfeifer und Bruchwasserläufer. Des Weiteren sind hier regelmäßig Zugvogelarten wie Löffelente, Krickente, Knäkente, Schnatterente, Wiesenpieper, Bekassine, Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Schwarzhalstaucher, Wasserralle, Schwarzkehlchen, Zwergtaucher, Rotschenkel und Kiebitz beheimatet, die zur besonderen Bedeutung des Zwillbrocker Venns im Natura 2000-Netzwerk beitragen.

Allgemeine Informationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. Januar bis 31. Dezember

Das Betreten ist nur auf ausgewiesenen Wegen und Beobachtungsständen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Das Fahren mit Kraftfahrzeugen ist verboten.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Hunde ist verboten

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Feuer ist verboten

dtp_smoking_forbidden_regular

Rauchen ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

Das Beschädigen, Ausreißen, Ausgraben oder Abtrennen von Teilen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen ist verboten.

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Tiere füttern ist verboten

Das Fangen, Töten, mutwillige Beunruhigen sowie das Fortnehmen oder Beschädigen von Puppen, Larven, Eiern, Nestern oder sonstigen Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere ist verboten. Das Füttern von Tieren kann als Beunruhigung interpretiert werden.

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Angeln ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Fotografieren/Filmen ist verboten

Das mutwillige Beunruhigen wildlebender Tiere ist verboten, was auch für aufdringliches Fotografieren/Filmen gilt.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

Das mutwillige Beunruhigen wildlebender Tiere ist verboten, was auch für die Erzeugung von Lärm gilt.