Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Optimierung von strukturreichen Laubmischwäldern auf stark geneigten Talhängen mit Schotterhalden in sonnenexponierter Lage sowie eines alten, nicht mehr im Abbau befindlichen Grauwackesteinbruches mit Abgrabungsgewässer als Lebens- und Rückzugsraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten, insbesondere felsbrütende Vögel (Uhu), Amphibien, Reptilien und Insekten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze