Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Insbesondere ist verboten im Schutzgebiet mit Fahrzeugen jeglicher Art außerhalb von Feldweg Nr. 2781 zu fahren.
Insbesondere ist verboten im Schutzgebiet außerhalb von Feldweg Nr. 2781 zu reiten.
Insbesondere ist verboten im Schutzgebiet mit Fahrzeugen jeglicher Art außerhalb von Feldweg Nr. 2781 zu fahren.