vom 01. Dezember bis 30. April
- straighten 1,97km²
Die Schweizer Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Es gibt rechtskräftige und empfohlene Wildruhezonen. Rechtskräftige Wildruhezonen sind über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden (z.B. kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung) und Übertretungen in diesen Gebieten sind strafbar.
Schutzzeit: 01.12. - 30.04.
Regeln
Betretungsverhalten
Luftaktivitäten
vom 01. Dezember bis 30. April
vom 01. Dezember bis 30. April
Generelles Verhalten