Obere Lachen - Schluchi

Wildruhezone

  • straighten 1,97km²

Die Schweizer Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Es gibt rechtskräftige und empfohlene Wild­ruhe­zonen. Rechtskräftige Wildruhe­zonen sind über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden (z.B. kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung) und Übertretungen in diesen Gebieten sind strafbar.

Schutzzeit: 01.12. - 30.04.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. Dezember bis 30. April

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

vom 01. Dezember bis 30. April

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

vom 01. Dezember bis 30. April

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt