Oberes Verstal

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das „Obere Verstal“ gehört zum südlichen Teil des Gladenbacher Berglandes und umfasst ein einzigartiges Mosaik besonderer Lebensräume, das für eine Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten von großer Bedeutung ist. Dieses Mosaik setzt sich aus naturnahen Fließgewässern – der Vers und ihrer Seitenbäche – mit typischem Erlensaum und gewässerbegleitenden Wiesenbereichen sowie Hecken, Gebüschen und kleinen Waldbeständen zusammen. Die Grünländer sind auf Grund unterschiedlichen Wassereinflusses frisch bis nass, teils sogar sumpfig. Gemeinsam mit einer kleinräumigen Verteilung von Nährstoffen bieten sich spezifische Standortbedingungen für seltene und schützenswerte Pflanzengesellschaften, wie Seggen-Gesellschaften, Pfeifengras-Wiesen und Hochstaudenfluren. Das Blütenangebot der artenreichen Wiesenbereiche fördert das Vorkommen vieler Insekten, vor allem von Heuschrecken und Schmetterlingen. Die Gehölzstrukturen entlang der Gewässer sowie eingestreute Hecken und Gebüsche dienen vielen Vogelarten als wertvolle Brutplätze. Das „Obere Verstal“ wird aber auch von vielen Nahrungsgästen aufgesucht. Insgesamt konnten im Gebiet 78 Vogelarten nachgewiesen werden.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Folgende extensive fischereiliche Maßnahmen sind gestattet: Die Ausübung der Angelfischerei an der Vers in der Zeit vom 16. Juli bis 28. Februar und die Ausübung der Angelfischerei an den wasserrechtlich genehmigten Teichen sind gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Oberes Verstal § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten