Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite mit Fahrrädern zu befahren.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: zu reiten. Davon ausgenommen sind die in der Detailkarte des Regie rungspräsidiums Stuttgart vom 15. Dezember 2004 ausgewiesenen Reitwege