Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Tauchen außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Benutzung von Wasserfahrzeugen aller Art außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Nutzung von Surfbrettern oder Luftmatratzen außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Benutzung von Wasserfahrzeugen aller Art außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten
ausgenommen ist das saisonale Aufstellen von Wohnwagen für die Schäferei
Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Baden außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Die Angelfischerei ist an der Strom-Oder und an den Gewässern des Deichvorlandes in der Zeit vom 15. März bis 15. August eines jeden Jahres in den in den topografischen Karten gemäß § 2 Abs. 2 eingezeichneten Abschnitten von Deich-Kilometer 3,0 bis 6,0 und von Deichkilometer 9,0 bis 10,4 unzulässig