Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Befahren des Oelsener Sees mit durch Muskelkraft betriebenen Booten zulässig; zu Verlandungsbereichen, Röhrichten und Schwimmblattgesellschaften ist ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Angeln am Ostufer der Grunower Torfstichen zulässig (Bereich in den topographischen Karten gekennzeichnet)