Ohlstadt

Wildschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Zunehmende Störungen durch Freizeitnutzer im Fütterungsbereich während der Notzeit und den umliegenden Wintereinstandsgebiete des Rotwildes der Gemeinschaftsjagdreviere Ohlstadt II und Ohlstadt V, wirken sich nachteilig auf die Naturverjüngung aus. Durch das Betretungsverbot soll das Wild an der Fütterung und den umliegenden Einständen vor Störungen geschützt werden. Schäl- und Verbissschäden sollen dadurch verhindert, zumindest aber reduziert werden.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. Dezember bis 31. März