- location_on Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis
- straighten 1,45km²
- groups Regierungspräsidium Gießen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Ohmaue/Igelsrain“ liegt in einem Talabschnitt des Vorderen Vogelsberges. Es umfasst ein natürliches Fließgewässer-Auen-Ökosystem, wie es heute nur noch selten zu finden ist. Der naturnahe, mäandrierende Bachlauf der Ohm wird von einem typischen Schwarzerlen-Saum durch das Tal begleitet. Angrenzend gedeihen zeitweise vom Bach überstaute sowie stark vom Grundwasser beeinflusste, artenreiche Feuchtwiesen und Seggen-Ried-Gesellschaften, welche sich mit trockenem Grünland abwechseln. In den westlichen Randbereichen des Bachtals gedeiht darüber hinaus ein besonderer Hangwald, in welchem sich durch den Austritt mehrerer Quellen ein Hainmieren-Erlen- und Erlen-Eschen-Feuchtwald ausbilden konnte. Hier kommt es im Frühling außerdem zur beeindruckenden und einzigartigen Massenblüte des seltenen Märzenbechers. Die „Ohmaue/Igelsrain“ bietet auch vielen Tieren einen abwechslungsreichen Lebensraum. Von besonderer Bedeutung ist das Gebiet als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für zahlreiche, vor allem an Feuchtgebiete gebundene Vogelarten, wie beispielsweise die Bekassine. Aber auch die Insektenlebensgemeinschaften sind in der „Ohmaue/Igelsrain“ vielfältig.
Gallerie
Regeln
Betretungsverhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Schneeaktivitäten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Reitaktivitäten
Wasseraktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Die Ausübung der Angelfischerei am nördlichen bzw. östlichen Ohmufer in der Zeit vom 16. Juni bis 15. März durch maximal drei Angler in der Gemarkung Niedergemünden und maximal vier Angler in der Gemarkung Homberg (Ohm), ohne Einsetzen von Fischen, auf der Grundlage jährlicher Erlaubnisscheine, welche im Rahmen des Pachtvertrages auszugeben sind, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Ohmaue/Igelsrain § 4.