Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten das Gebiet im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite mit Fahrrädern zu befahren.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten auf unbefestigten Wegen und auf befestigten Wegen mit einer Breite von weniger als 3 Meter zu reiten. Das Reiten in Gruppen mit mehr als 8 Personen ist ebenfalls verboten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten das Gebiet außerhalb der öffentlichen Straßen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.