Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten das Gebiet außerhalb von Straßen und Wegen zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten das Gebiet außerhalb von Straßen und Wegen zu betreten.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten zu reiten.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten Bootsmodelle aller Art zu betreiben.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten wildlebende Tiere an ihren Nist‑, Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten Hunde frei laufen oder schwimmen zu lassen.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten.