Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens

Landschaftsschutzgebiet

Das im Naturraum „Ostfriesische Seemarsch und Inseln“ gelegene Gebiet umfasst landwirtschaftlich genutzte, weitgehend offene und gehölzfreie sowie nur sehr dünn besiedelte Marschflächen. Es grenzt im Norden - nur vom Hauptdeich getrennt- unmittelbar an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der sich in Teilbereichen mit einem Saum aus Sommerpoldern dem Hauptdeich anschließt. Insgesamt zieht sich das Vogelschutzgebiet V 63 streifenartig entlang des Hauptdeiches von Norddeich im Westen bis Neuharlingersiel im Osten. Die junge Marsch der deichnahen Zone wird überwiegend als Ackerland genutzt. Wintergetreide und Winterraps überwiegen in der Palette der Anbaufrüchte. Entwässerungsgräben zur Parzellenentwässerung und breite Vorfluter mit ihren Röhrichtsäumen strukturieren das Landschaftsbild. Die in der Regel weiter von der Deichlinie entfernt liegenden älteren Marschenböden sind Standorte für Grünland verschiedener Ausprägungen. Weitere charakteristische und markante Bestandteile sind die Grüppensysteme auf den Flächen und das schilfbewachsene Grabennetz sowie verschieden große Marschgewässer, naturnahe Stillgewässer und ehemalige Kleientnahmestellen. Das Gebiet stellt sich als großflächig offener, größtenteils störungsarmer Raum dar.

Regeln

Motorisierte Aktivitäten

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dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_camping_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Zelten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

dtp_campingvehicletrailer_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt
  • dtp_totalareaoftheterritory_allowed_regular

    vom 01. April bis 15. Juli

  • dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

    und Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze vom 16. Juli bis 31. März

    Hunde dürfen nur auf Straßen und Wegen sowie auf Hof- und Siedlungsflächen ohne Leine geführt werden.

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten