Es dürfen die ausgewiesenen markierten Wege, vorhandene Stiegen, Plätze und Zugänge zu Klettergipfeln betreten werden.
Der Pfaffenstein ist ein 434 Meter hoher linkselbischer Tafelberg in der Sächsischen Schweiz. Hier finden sich auf kleinem Raum alle wesentlichen Landschaftselemente der Sächischen Schweiz. Am Pfaffenstein steht das Wahrzeichen der Sächsischen Schweiz und eine der berühmtesten Felsnadeln überhaupt: die 43 Meter hohe Barbarine. [Quelle: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/schutzgebiete/nabu-schutzgebiete/sachsen/05972.html]
Das 39,5 ha große, 1997 ausgewiesene Naturschutzgebiet ist Teil des FFH-Gebiets "Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen Sächsischen Schweiz", in dem es besonders dem Schutz der Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation dient. Zudem ist es Teil des EU-Vogelschutzgebietes "Linkselbische Fels- und Waldgebiete", das vor allem dem Schutz eines Wanderfalken-Brutplatzes dient. Bereits in der Bronzezeit gab es hier eine befestigte Höhensiedlung der Lausitzer Kultur, belegt durch einen 200 m langen Schutzwall an der Westseite und prähistorische Funde vom Plateau des Felsens. Anfang des 19. Jh. begann die touristische Erschließung des Pfaffensteins. Besonders die Nord- und Westflanken des Pfaffensteins sind so stark in Einzelfelsen, Türme und Wände gegliedert, dass man von einer "Sächsischen Schweiz im Kleinen" sprechen kann. Drei tiefe Schluchten teilen das Felsplateau. An der Südspitze des Felsmassivs befindet sich die 43 m hohe, schlanke Felsnadel der Barbarine. Das NSG befindet sich in einem guten Zustand, jedoch treten durch die hohe touristische Frequentierung durch drei Aufstiegswege, mehrere Bergpfade und Kletterzugänge nicht unerhebliche Trittschäden an der Vegetation und kleinflächige Erosionserscheinungen auf. Der Pfaffenstein besitzt eine sehr hohe Bedeutung als Wanderziel und Klettergebiet. [Text überarbeitet von https://www.natur.sachsen.de/download/Naturschutzgebiete_Sachsen_561_724.pdf]
Es dürfen die ausgewiesenen markierten Wege, vorhandene Stiegen, Plätze und Zugänge zu Klettergipfeln betreten werden.
Ausgewiesene Wege/Plätze bei Trockenheit
Das Klettern ist an den bestätigten Kletterfelsen und unter Nutzung der bestätigten Kletterwege erlaubt. Es dürfen keine künstlichen Hilfsmittel benutzt werden und es darf nicht an feuchtem oder nassem Gestein geklettert werden.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Freiübernachten ist nur in den beiden Boofen (Trümmerhöhlen) der Steinernen Scheune erlaubt, soweit dadurch keine anderen Regeln verletzt werden.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Es darf nur auf den eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer gemacht werden.