Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für Wege in der Kernzone, die positiv als Wanderwege gekennzeichnet sind.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für Wege in der Kernzone, die positiv als Wanderwege gekennzeichnet sind.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege ab einer Mindestwegbreite von 3,0m
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze