Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
erlaubt am Platkowsee und erlaubt am Glambecksees mit höchstens zehn muskelkraftbetriebenen Booten außerhalb des in der Flurkarte und in der topografischen Karte gekennzeichneten Bereiches. Die Boote sind bei der unteren Naturschutzbehörde zu registrieren und einheitlich zu kennzeichnen;
vom 01. Januar bis 30. Juni
vom 01. Januar bis 30. Juni
Ausgewiesene Wege/Plätze
im Platkowsee und auf den in den topografischen Karten gekennzeichneten Bereichen im Glambecksee
Ausgewiesene Wege/Plätze
erlaubt ist die rechtmäßige Ausübung der Angelfischerei in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang mit der Maßgabe, dass am Griebchensee nur vom Ufer oder von Eisflächen aus geangelt wird