Pulvermaar mit Roemerberg und Strohner Maerchen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Das Naturschutzgebiet Pulvermaar mit Römerberg und Strohner Märchen bewahrt ein seltenes Maar, umgeben von der charakteristischen Vulkaneifellandschaft. Es schützt einzigartige geologische Formationen sowie seltene Pflanzen- und Tierarten.

Das Naturschutzgebiet Pulvermaar mit Römerberg und Strohner Märchen ist eine bedeutende Region in der Vulkaneifel. Im Mittelpunkt steht das Pulvermaar, eines der besterhaltenen Maare, dessen klares Wasser und ungestörte Uferzonen wertvolle Lebensräume für spezialisierte aquatische Flora und Fauna bieten. Die Erhaltung dieses einzigartigen Ökosystems ist ein zentraler Schutzzweck. Der Römerberg, der sich harmonisch in die Landschaft einfügt, trägt zur Bewahrung des kulturhistorischen Erbes bei und ist gleichzeitig Teil der schützenswerten Natur. Das Gebiet umfasst zudem das "Strohner Märchen", eine Bezeichnung, die auf eine besondere geologische Formation oder eine reizvolle Bachlandschaft hinweist, die für die Vulkaneifel typisch ist. Die vielfältigen Lebensräume, von den trockenen Hängen des Maar-Randes bis zu feuchten Bachläufen, beherbergen eine bemerkenswerte Vielfalt an Pflanzen und Tieren, die an die spezifischen Bedingungen der Vulkanlandschaft angepasst sind. Der Schutz dieser Arten und ihrer Lebensräume sowie die Bewahrung der gesamten geologischen Besonderheiten der Region sind die übergeordneten Ziele dieses Naturschutzgebietes.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Betretungsverhalten

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dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Betreten des Gebietes ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt für den Bereich des Strohner Märchen.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Fahren und Parken ist nur auf den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Plätzen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist nur mit behördlicher Erlaubnis erlaubt

Gilt für den Bereich des Pulvermaares. Gemeindeeigene Tret- und Ruderboote (insgesamt maximal 40) und das Rettungsboot sind von diesem Verbot ausgenommen.

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist nur mit behördlicher Erlaubnis erlaubt

Gilt für den Bereich des Pulvermaares.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten

dtp_fishing_forbidden_regular

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Angeln ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

in den ausgewiesenen Ruhezonen

dtp_swimming_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Baden ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt für den Bereich des Pulvermaares. Baden ist nur innerhalb der Badeanstalt erlaubt.