Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten, ausgenommen nach dem zweiten Wiesenschnitt und vor dem 15. März eines Jahres
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Tübingen |
Fläche | 15,92ha |
Gründungsjahr | 1995 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | 1c439aef-e9f7-49a9-a109-ab58168c3e0e |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten, ausgenommen nach dem zweiten Wiesenschnitt und vor dem 15. März eines Jahres
Es ist verboten außerhalb befestigter Wege Fahrrad zu fahren
Es ist verboten außerhalb der Wege zu reiten
Es ist verboten das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle
Es ist verboten Hunde frei laufen zu lassen
Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern sowie Misthaufen einzurichten
21. September 1995