Beschreibung & Karte
Überblick
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Wildschutzgebietsverordnung sind die auf der Homepage des Landratsamtes Oberallgäu veröffentlichten Karten (Innenseite der Grenzlinien), maßgebend.
Allgemeine Informationen
| Ort | Deutschland - Bayern - Oberallgäu |
| Fläche | 68,17ha |
| DtP ID | 5db0f53d-b727-4a35-9ae4-27780b8eff51 |
Gesetze und Verordnungen
-
Verordnung des Landratsamtes Oberallgäu über die Ausweisung des Wildschutzgebietes "Reichenbach"
Landratsamt Oberallgäu - 8. März 2018