ausgenommen hiervon ist das nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Beeren in der Zeit vom 01. August bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
ausgenommen hiervon ist das nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Beeren in der Zeit vom 01. August bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten
vom 01. Januar bis 31. Juli
Das nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Beeren ist in der Zeit vom 01. August bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres erlaubt