Reps- und Ochsenweiher

Naturschutzgebiet

Beschreibung und Karte

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

das Schutzgebiet außerhalb der gekennzeichneten Fußwege, des Dammes und des Nordufers des Repsweihers zwischen dem Zulauf des Ochsenweihers und dem Ablauf des Schlotterbaches zu betreten oder das Schutzgebiet zu befahren

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Baden ist verboten

Es ist verboten im Repsweiher vor dem 1. Juli zu baden und dazu einen anderen Badeplatz als das Nordufer des Repsweihers zu benutzen

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Hunde ist verboten

Hunde frei laufen zu lassen

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Tiere füttern ist verboten